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landschaftsplanung

Die Aufgabe der Landschaftsplanung ist es, die
Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes lang-
fristig zu erhalten, ggf. wieder herzustellen und
zu sichern.
Die Belange des Naturschutzes und der Land-
schaftspflege
sind daher bei Planungen, die
Auswirkungen auf Natur und Landschaft haben
können, zu berücksichtigen.
Die Aufgabe besteht darin, genehmigungsfähige
Fachplanungen
für alle Bereiche innerhalb der
Landschaftsplanung zu erstellen, die auch die
wirtschaftlichen Aspekte ausreichend berück-
sichtigten.

PROJEKTE | LANDSCHAFTSPLANUNG

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